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Zum Hausverbot gegen Andreas Beuth in der Roten Flora

Unterstützung aus dem Umfeld des Schanzenblitzes, Solidaritätsbekundungen von „Flora für Alle“ und anderen Querfrontbündnissen sowie der Versuch, über große E-Mail-Verteiler öffentlichen Druck aufzubauen: Das sind die fragwürdigen Methoden, mit denen Andreas Beuth seit geraumer Zeit versucht, seinem Anliegen Aufmerksamkeit und sich selbst Solidarität zu verschaffen.
Wir haben bislang bewusst darauf verzichtet, diese Inszenierung öffentlich zu kommentieren. Inzwischen hat das Vorgehen von Andreas Beuth jedoch ein Ausmaß erreicht, das uns zu einer öffentlichen Stellungnahme veranlasst.
Anstatt sich einer konstruktiven politischen Auseinandersetzung zu stellen oder seine Energie in emanzipatorische Politik zu investieren, richtet sich sein Handeln zunehmend gegen Einzelpersonen, die er offenbar für das gegen ihn ausgesprochene Hausverbot verantwortlich macht.
Dazu gehören die öffentliche Denunziation vermeintlicher Plenumsteilnehmerinnen unter Nennung ihrer Klarnamen, persönliche Beleidigungen, wiederholte belästigende Anrufe, Drohungen mit Strafanzeigen sowie Nachstellungen und bedrängendes Verhalten, von dem insbesondere FLINTA betroffen sind.
Wen Andreas Beuth dabei ins Visier nimmt, scheint weniger von tatsächlichen Verantwortlichkeiten als von seinen eigenen Mutmaßungen abzuhängen. Menschen werden öffentlich markiert, persönlich unter Druck gesetzt und zur Zielscheibe seiner Auseinandersetzung gemacht.
Wir stellen deshalb unmissverständlich klar: Das Hausverbot gegen Andreas Beuth ist ein einstimmiger Beschluss des Plenums der Roten Flora. Es handelt sich weder um die Entscheidung einzelner Personen noch um das Ergebnis persönlicher Befindlichkeiten.
Der Versuch, einen kollektiv gefassten Beschluss durch Einschüchterung, persönliche Angriffe und öffentlichen Druck auf vermeintlich Verantwortliche zu unterlaufen, ist inakzeptabel.
Wer vorgibt, für linke Politik und solidarische Strukturen einzutreten, sich zugleich aber solcher Methoden bedient, führt den eigenen Anspruch ad absurdum. Solidarität bedeutet nicht, übergriffiges Verhalten zu legitimieren, und politische Auseinandersetzung rechtfertigt weder persönliche Einschüchterung noch die gezielte Bloßstellung Einzelner.
Wir verurteilen dieses Vorgehen aufs Schärfste. Die Grenzen politischer Auseinandersetzung sind dort überschritten, wo Menschen persönlich bedroht, bedrängt oder öffentlich an den Pranger gestellt werden.

Rote Flora
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